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Exportkontroll-Selbsteinschätzung

Herzlich wilkommen!

Der vorliegende Beratungsablauf soll Ihnen bei der Prüfung helfen, ob die von Ihnen geplante Ausfuhr exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt, also genehmigungspflichtig oder gar verboten ist.

Anhand von vier Frageblöcken prüfen Sie nacheinander folgende Parameter Ihres Vorhabens:

  1. Personenbezug

  2. Länderbezug

  3. Güter (Waren, Software, Technologie)

  4. Verwendungszweck

 

Erklärtexte und Verlinkungen zu weitergehenden Informationen helfen Ihnen, die Fragen zu beantworten.

 

Hinweis:
Alle gemachten Angaben werden zu Dokumentationszwecken gespeichert. Sie erhalten am Ende des Self-Assements die Zusammenfassung der Antworten für Ihre Unterlagen per Mail.

Einwilligungserklärung

Ich habe die Informationen nach Art. 13 DSGVO anlässlich der Datenerhebung bei der Nutzung des LimeSurvey Tools „Exportkontrolle Selbsteinschätzung“ der Universität Kassel gelesen und ich willige in die Nutzung und die damit verbundene Datenverarbeitung ein.

Mir ist bewusst, dass die Einwilligung freiwillig ist und ohne Nachteile (auch einzeln) verweigert oder jederzeit auch ohne Angaben von Gründen widerrufen werden können. Ich weiß, dass im Falle eines Widerrufs die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird. Ich habe verstanden, dass ich mich für einen Widerruf einfach an

Frau Dr. Katrin Steinack (Exportkontrollbeauftragte),

E-Mail: exportkontrolle@uni-kassel.de,

Telefon +49 561 804 2232

wenden kann und dass aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf keine Nachteile entstehen.

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